Arbeitspraktiken, menschenwürdige Arbeit und Menschenrechte
 
Die weltweite Belegschaft von Trane Technologies besteht aus einer Mischung aus vertretenen und nicht vertretenen Arbeitnehmern. Vertretene Arbeitnehmer können Mitglied eines Betriebsrats oder einer Gewerkschaft sein, auch wenn keine Tarifverträge bestehen.

Trane Technologies verfügt seit vielen Jahren über einen Europäischen Betriebsrat, der die Arbeitnehmer in ganz Europa vertritt und mit dem das Unternehmen regelmäßig über länderübergreifende Angelegenheiten informiert und berät.

Unabhängig davon, ob eine Arbeitnehmergruppe vertreten ist oder nicht, bindet Trane Technologies die Mitarbeiter in organisatorische Umstrukturierungen ein und bemüht sich, die betroffenen Mitarbeiter umzuverteilen, freiwillige Pensionierungen anzustreben und anderweitige Schritte zu unternehmen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter zu minimieren. Die meisten unserer Tarifverträge sehen eine Frist von 60 Tagen für die Aushandlung eines neuen Vertrags vor.

Es gibt zwar keinen globalen Standard, aber Trane Technologies ist bestrebt, seine Mitarbeiter rechtzeitig zu informieren, bevor wesentliche betriebliche Veränderungen vorgenommen werden. Den von diesen Veränderungen betroffenen Arbeitnehmern werden routinemäßig Abfindungen angeboten. Viele unserer Tarifverträge sehen eine Mindestmitteilungsfrist vor, bevor wesentliche betriebliche Veränderungen in Kraft gesetzt werden, und variieren je nach Vereinbarung.